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Anwendungsgebiete

Um Patientenbehandlungen durchführen zu können benötigt man zwei Dinge, zum einen die Kenntnisse einer Behandlungsmethode (Akupunktur, Hypnosetherapie etc.), zum anderen eine Heilerlaubnis. 

Unsere Hypnose-Ausbildung vermittelt die Behandlungstechnik, so dass Sie über das Wissen und die Fähigkeiten verfügen, in allen wichtigen Bereichen der Psychotherapie/Hypnosetherapie erfolgreich arbeiten zu können.

Um die Heilerlaubnis zu erlangen benötigt man entweder eine Approbation (Ärzte, Psychologen, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten) oder die Zulassung als Heilpraktiker bzw. als Heilpraktiker für Psychotherapie.
 
Zur Erlangung der Heilzulassung müssen Ärzte und Psychologen eine mehrjährige aufwändige und umfangreiche Ausbildung absolvieren. Die Zulassung als Heilpraktiker bzw. Heilpraktiker für Psychotherapie erfordert im Vergleich dazu einen deutlich geringeren Aufwand und kann sehr viel schneller und auch leichter erlangt werden. 

Welche Behandlungen Sie durchführen können, hängt nicht von der Behandlungsmethode ab, sondern wird vom Gesetzgeber festgelegt. Grundsätzlich gilt, dass Sie alle Beschwerden und Krankheiten behandeln dürfen, die der gesetzliche Rahmen erlaubt. 

Die Grundlage dafür stellt die Heilzulassung mittels Approbation oder als Heilpraktiker bzw. Heilpraktiker für Psychotherapie. Ein Heilpraktiker darf beispielsweise Behandlungen auf der körperlichen Ebene durchführen, die einem Heilpraktiker für Psychotherapie oder einem psychologischem Psychotherapeuten nicht erlaubt sind. Für eine genaue Abgrenzung empfiehlt sich die Lektüre der gesetzlichen Grundlagen oder die Konsultation eines auf Medizinrecht spezialisierten Anwalts.

Wichtig: Alle Aussagen spiegeln die persönliche Erfahrung von Dr. Preetz wider. Sie stellen keine Rechtsberatung dar oder ersetzen diese. Alle Aussagen ohne Gewähr.